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1 BvR 847/12
GegenstandNichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung
Aktenzeichen
1 BvR 847/12
Gericht
BVerfG 1. Senat 2. Kammer
Datum
01. Juli 2018
Dokumenttyp
Nichtannahmebeschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen Zitierte Normen ECLI
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Entscheidungsgründe
1
Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, da für die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der angegriffenen Entscheidung erforderliche Unterlagen von den Beschwerdeführern nicht vorgelegt wurden und es an einer ausreichenden Auseinandersetzung mit den angegriffenen Entscheidungen und der zugrunde liegenden Rechtslage fehlt.