1 BvR 748/06
Gegenstand Ablehnung der Gegenstandswertfestsetzung für ein Verfassungsbeschwerdeverfahren - Unzulässigkeit des Antrags bei lediglich vorgerichtlicher anwaltlicher Tätigkeit
Aktenzeichen
1 BvR 748/06
Gericht
BVerfG 1. Senat
Datum
06. Dezember 2011
Dokumenttyp
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Entscheidungsgründe

1 Der Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswerts ist unzulässig.

1.

2 Der im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht anwaltlich vertretene Beschwerdeführer begehrt unter Hinweis auf anwaltliche Beratung im Vorfeld der Erhebung der Verfassungsbeschwerde vorsorglich die Festsetzung des Gegenstandswerts.

3 Voraussetzung für eine Wertfestsetzung nach § 33 Abs. 1 RVG ist eine anwaltliche Tätigkeit in einem gerichtlichen Verfahren. Bei außergerichtlicher oder - wie hier - nur vorgerichtlicher Tätigkeit ist eine gerichtliche Wertfestsetzung ausgeschlossen (vgl. Sommerfeldt/Jahn, in: Beck'scher Online-Kommentar RVG, § 33 Rn. 1 <August 2011>; Kroiß, in: Mayer/Kroiß, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 4. Aufl. 2009, § 33 Rn. 4; Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl. 2010, § 33 RVG Rn. 3).

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