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1 BvR 3386/08
GegenstandFestsetzung des Gegenstandswertes im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Aktenzeichen
1 BvR 3386/08
Gericht
BVerfG 1. Senat
Datum
19. Januar 2017
Dokumenttyp
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen Zitierte Normen ECLI
Tenor
Unter Berücksichtigung der subjektiven und besonderen objektiven Bedeutung der Verfahren und ihrer Förderung durch die anwaltliche Tätigkeit (vgl. BVerfGE 79, 365 <369 f.>) wird der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf 250.000,- € (in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.
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