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1 BvR 3214/15
GegenstandGegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Aktenzeichen
1 BvR 3214/15
Gericht
BVerfG 1. Senat
Datum
22. Februar 2021
Dokumenttyp
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen Zitierte Normen ECLI
Tenor
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird unter Berücksichtigung der subjektiven und besonderen objektiven Bedeutung des Verfahrens und seiner Förderung durch die anwaltliche Tätigkeit (vgl. BVerfGE 79, 365 <369 f.>) auf 100.000 Euro (in Worten: einhunderttausend Euro) festgesetzt.
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