Findet nicht nur wortwörtliche Treffer, sondern auch inhaltlich ähnliche Stellen.
Aktuell sind rund 80.000 Bundesurteile verfügbar. In den nächsten Updates kommen
schrittweise hunderttausende Länderurteile hinzu.
1 BvR 2781/13
GegenstandNichtannahmebeschluss: Durchsetzungsannahme (§ 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG) nicht geboten, da nach Vergleich im Ausgangsverfahren auch im Falle einer Zurückverweisung kein günstigeres Ergebnis erreichbar ist
Aktenzeichen
1 BvR 2781/13
Gericht
BVerfG 1. Senat 3. Kammer
Datum
07. September 2014
Dokumenttyp
Nichtannahmebeschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen ECLI
Entscheidungsgründe
1
Die Verfassungsbeschwerde hat keine grundsätzliche Bedeutung (§ 93a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG). Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der als verletzt bezeichneten Rechte angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG), denn die Beschwerdeführerin hat mit dem Beklagten des Ausgangsverfahrens nach Erhebung der Verfassungsbeschwerde einen Vergleich abgeschlossen, wonach mit der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vergleich auch die dem Ausgangsverfahren zugrunde liegenden Ansprüche erledigt sind. Dadurch ist im Falle der Zurückverweisung ein der Beschwerdeführerin günstigeres Verfahrensergebnis ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 90, 22 <24 f.>).