1 BvR 2257/16
Gegenstand Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Aktenzeichen
1 BvR 2257/16
Gericht
BVerfG 1. Senat
Datum
15. Februar 2023
Dokumenttyp
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Tenor

Unter Berücksichtigung der subjektiven und objektiven Bedeutung des Verfahrens und seiner Förderung durch die anwaltliche Tätigkeit (vgl. BVerfGE 79, 365 <369 f.>) wird der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für den Prozessbevollmächtigten zu 2) auf 300.000 Euro (in Worten: dreihunderttausend Euro) festgesetzt.

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