1 BvR 1547/19
Gegenstand Verfahrenstrennung im Verfassungsbeschwerdeverfahren bzgl mehrerer Vorschriften des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes (HVSG; juris: VerfSchutzG HE) sowie des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG; juris: SOG HE)
Aktenzeichen
1 BvR 1547/19
Gericht
BVerfG 1. Senat
Datum
07. November 2022
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Soweit sich die Beschwerdeführenden nicht gegen § 25a des Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes wenden, werden von dem Verfahren 1 BvR 1547/19 sämtliche Gegenstände abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 1 BvR 2133/22 geführt.

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