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1 BvR 828/21
GegenstandNichtannahme einer wegen Substantiierungsmängeln unzulässigen Verfassungsbeschwerde - keine Auslagenerstattung bei anfänglicher Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde
Aktenzeichen
1 BvR 828/21
Gericht
BVerfG 1. Senat 3. Kammer
Datum
10. Mai 2022
Dokumenttyp
Nichtannahmebeschluss
Zitiert von Urteilen Zitierte Normen ECLI
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Der Antrag auf Anordnung der Erstattung der notwendigen Auslagen wird abgelehnt.
Entscheidungsgründe
1Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie den gesetzlichen Anforderungen der § 23 Absatz 1 Satz 2, § 92 BVerfGG an eine hinreichend substantiierte Begründung nicht genügt.
3Der Antrag auf Erstattung der notwendigen Auslagen hat keinen Erfolg, weil die Voraussetzungen nach § 34a Absatz 3 BVerfGG nicht vorliegen. Eine Erstattung entspricht hier nicht der Billigkeit, weil die Verfassungsbeschwerde vom Zeitpunkt ihrer Einlegung an unzulässig war.
4Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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