96

§ 96 VwVfG NRW

Verwaltungsvorschriften

Das für Inneres zuständige Ministerium erlässt im Einvernehmen mit den beteiligten Ministerien die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

VwVfG NRW

Verwaltungsverfahrensgesetz NRW

NW Nordrhein-Westfalen
Wir verwenden optionale Cookies zu Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.