94

§ 94 LPersVG

Stufenvertretung

Die Beschäftigten der Polizeibehörden sowie die Polizeibeamtinnen und -beamten des für die Polizei zuständigen Ministeriums bilden bei dem für die Polizei zuständigen Ministerium einen eigenen Hauptpersonalrat.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

LPersVG

Landespersonalvertretungsgesetz

RP Rheinland-Pfalz
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