94

§ 94 LPVG

(1)

Für die Beschäftigten im Justizvollzug wird beim Justizministerium ein besonderer Hauptpersonalrat gebildet.

(2)
1

Die Mitglieder des Hauptpersonalrates werden von den zum Justizvollzug gehörenden Beschäftigten gewählt.

2

Nur zu dieser Stufenvertretung sind sie wahlberechtigt.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

LPVG

Landespersonalvertretungsgesetz

NW Nordrhein-Westfalen
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