93

§ 93 MarkenG

Amtssprache und Gerichtssprache

1

Die Sprache vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und vor dem Bundespatentgericht ist deutsch.

2

Im übrigen finden die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes über die Gerichtssprache Anwendung.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

MarkenG

Markengesetz

DE Bund
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