91e

§ 91e AufenthG

Gemeinsame Vorschriften zu innergemeinschaftlichen Datenübermittlungen

Im Sinne der §§ 91c bis 91g sind

1.

Personalien: Namen, insbesondere Familienname, Geburtsname, Vornamen und früher geführte Namen, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten und Wohnanschrift im Inland,

2.

Angaben zum Identitäts- und Reisedokument: Art, Nummer, ausgebende Stelle, Ausstellungsdatum und Gültigkeitsdauer.

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AufenthG

Aufenthaltsgesetz

DE Bund
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