9

§ 9 HDG

Verweis

1

Der Verweis ist der schriftliche Tadel eines bestimmten Verhaltens.

2

Missbilligende Äußerungen (Zurechtweisungen, Ermahnungen, Rügen und dergleichen), die nicht ausdrücklich als Verweis bezeichnet werden, sind keine Disziplinarmaßnahmen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

HDG

Hessisches Disziplinargesetz

HE Hessen
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