Der Verweis ist der schriftliche Tadel eines bestimmten Verhaltens.
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Missbilligende Äußerungen (Zurechtweisungen, Ermahnungen, Rügen und dergleichen), die nicht ausdrücklich als Verweis bezeichnet werden, sind keine Disziplinarmaßnahmen.
Hier wird dein Normenverlauf erscheinen
HDG
Hessisches Disziplinargesetz
Hessen
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