Die sich aus den in den §§ 4 und 5 festgelegten kommunalen Behördenzuständigkeiten ergebenden Aufgaben werden von den kommunalen Körperschaften im übertragenen Wirkungskreis wahrgenommen.
Hier wird dein Normenverlauf erscheinen
AbfZustVO M-V
Abfall-Zuständigkeitsverordnung
Mecklenburg-Vorpommern
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