Durch Betriebsvereinbarung können insbesondere geregelt werden
zusätzliche Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsschädigungen;
Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes;
die Errichtung von Sozialeinrichtungen, deren Wirkungsbereich auf den Betrieb, das Unternehmen oder den Konzern beschränkt ist;
Maßnahmen zur Förderung der Vermögensbildung;
Maßnahmen zur Integration ausländischer Arbeitnehmer sowie zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb;
Maßnahmen zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen.