87

§ 87 StBerG

Beiträge zur Bundessteuerberaterkammer

1

Die Bundessteuerberaterkammer erhebt von den Steuerberaterkammern Beiträge nach Maßgabe einer Beitragsordnung.

2

Die Beitragsordnung bedarf der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

3

Die Höhe der Beiträge wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

StBerG

Steuerberatungsgesetz

DE Bund
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