In Angelegenheiten der Arbeitnehmer bestimmt der Personalrat mit bei
Einstellung,
nicht nur vorübergehender Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit,
Gewährung von Leistungs- und Funktionszulagen,
Höhergruppierung,
nicht nur vorübergehender Übertragung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit,
Herabgruppierung,
Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus,
Kündigung.