Bei der Anwendung dieser Verordnung sind die nachfolgenden Begriffe zugrunde zu legen:
Abschlußbuchungen die für den kassenmäßigen Abschluß und die Haushaltsrechnung des abgelaufenen Jahres noch erforderlichen Buchungen einschließlich der Übertragungen in das folgende Jahr, ausgenommen die Buchungen von Einzahlungen und Auszahlungen von Dritten oder an Dritte einschließlich der Sondervermögen mit Sonderrechnungen
Anlagekapital das für das Anlagevermögen von kostenrechnenden Einrichtungen gebundene Kapital (Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der Abschreibungen)
Anlagevermögen die Teile des Vermögens, die dauernd der Aufgabenerfüllung dienen; im einzelnen:
Grundstücke
bewegliche Sachen mit Ausnahme der geringwertigen Wirtschaftsgüter im Sinn des Einkommensteuergesetzes
dingliche Rechte
Beteiligungen sowie Wertpapiere, die zum Zweck der Beteiligungen erworben wurden
Forderungen aus Darlehen, die aus Mitteln des Haushalts in Erfüllung einer Aufgabe gewährt wurden
Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen
das in Sondervermögen mit Sonderrechnung eingebrachte Eigenkapital
immaterielle Vermögensgegenstände mit Ausnahme solcher nach § 75 Abs. 2 Nr. 2
Außerplanmäßige Einnahmen und Ausgaben Einnahmen, für die keine Zweckbestimmung im Haushaltsplan vorgesehen ist Ausgaben, für deren Zweck im Haushaltsplan keine Mittel veranschlagt und keine Haushaltsausgabereste aus den Vorjahren verfügbar sind
Auszahlungen die aus der Kasse oder Sonderkasse hinausgehenden Beträge einschließlich der Verrechnungen (Nummer 40.3)
Bargeld Münzen und Banknoten, die als gesetzliche Zahlungsmittel anerkannt sind
Baumaßnahmen Neu-, Erweiterungs- und Umbauten sowie die Instandsetzung von Bauten, soweit sie nicht der Unterhaltung baulicher Anlagen dient
Beschäftigte im Sinne dieser Verordnung sind die bei der Kommune beschäftigten Beamten und Arbeitnehmer und Personen, denen von der Kommune Aufgaben übertragen sind
Deckungsreserve Mittel zur Vermeidung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungshaushalts
Durchlaufende Gelder Beträge, die für einen Dritten lediglich vereinnahmt und verausgabt werden
Einzahlungen die bei der Kasse oder Sonderkasse eingehenden Beträge einschließlich der Verrechnungen (Nummer 40.3)
Elektronische Signaturen
qualifizierte elektronische Signaturen gemäß Art. 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014
fortgeschrittene Signaturen gemäß Art. 3 Nr. 11 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014, deren ergänzende Merkmale allgemein durch das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration festgelegt worden sind
Erlaß Verzicht auf einen Anspruch
Fehlbetrag der Betrag, um den unter Berücksichtigung der Haushaltsreste die Soll-Ausgaben in der Haushaltsrechnung höher sind als die Soll-Einnahmen
Fremde Mittel die in § 13 Nrn. 2 und 3 genannten Beträge
Geldanlage der Erwerb von Wertpapieren und Forderungen aus Mitteln des Kassenbestands oder aus den den Rücklagen zugewiesenen Mitteln
Haushaltsreste Einnahme- und Ausgabeansätze und nicht verwendete zweckgebundene Mehreinnahmen (§ 17 Abs. 1 Satz 3), die in das folgende Jahr übertragen werden
Haushaltsvermerke einschränkende oder erweiternde Bestimmungen zu Ansätzen des Haushaltsplans (z.B. Vermerke über Deckungsfähigkeit, Übertragbarkeit, Zweckbindung, Sperrvermerke)
Innere Darlehen die vorübergehende Inanspruchnahme von Mitteln der Sonderrücklagen als Deckungsmittel im Vermögenshaushalt
Investitionen Ausgaben für die Veränderung des Anlagevermögens
Investitionsförderungsmaßnahmen Zuweisungen, Zuschüsse und Darlehen für Investitionen Dritter und für Investitionen von Sondervermögen mit Sonderrechnung
Ist-Ausgaben die Ausgaben der Kasse
Ist-Einnahmen die Einnahmen der Kasse
Kassenmittel die Zahlungsmittel im Sinn der Nr. 39.1 und die dem unbaren Zahlungsverkehr dienenden Bestände
Kassenreste die Beträge, um die die Soll-Einnahmen höher sind als die Ist-Einnahmen (Kasseneinnahmereste) oder um die die Soll-Ausgaben höher sind als die Ist-Ausgaben (Kassenausgabereste) und die in einem späteren Haushaltsjahr zu zahlen sind
Kredite das unter der Verpflichtung zur Rückzahlung von Dritten oder von Sondervermögen mit Sonderrechnung aufgenommene Kapital mit Ausnahme der Kassenkredite
Niederschlagung die befristete oder unbefristete Zurückstellung der Weiterverfolgung eines fälligen Anspruchs ohne Verzicht auf den Anspruch selbst
Schulden Zahlungsverpflichtungen aus Kreditaufnahmen und ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Vorgängen sowie aus der Aufnahme von Kassenkrediten
Soll-Ausgaben die bis zum Abschlußtag zu leistenden und auf Grund von Auszahlungsanordnungen zum Soll des Haushaltsjahres gestellten Ausgaben
Soll-Einnahmen die bis zum Abschlußtag fälligen oder über diesen Zeitpunkt hinaus gestundeten, auf Grund von Annahmeanordnungen zum Soll des Haushaltsjahres gestellten Einnahmen, ohne die niedergeschlagenen und erlassenen Beträge
Speichermedien elektronische oder optische Medien (Speicherplatten, Mikrofiche), die zur Aufbewahrung der Bücher und Belege nur dann geeignet sind, wenn für die Dauer der Aufbewahrungsfristen die nicht veränderbare Speicherung und die erforderliche Lesbarkeit der Daten sichergestellt ist
Tilgung von Krediten
Ordentliche Tilgung die Leistung des im Haushaltsjahr zurückzuzahlenden Betrags bis zu der in den Rückzahlungsbedingungen festgelegten Mindesthöhe
Außerordentliche Tilgung die über die ordentliche Tilgung hinausgehende Rückzahlung einschließlich Umschuldung
Überplanmäßige Einnahmen und Ausgaben Einnahmen, die die im Haushaltsplan vorgesehenen Beträge und die aus den Vorjahren übertragenen Haushaltseinnahmereste übersteigen, Ausgaben, die die im Haushaltsplan veranschlagten Beträge und die aus den Vorjahren übertragenen Haushaltsausgabereste übersteigen
Überschuß der Betrag, um den unter Berücksichtigung der Haushaltsreste die Soll-Einnahmen des Vermögenshaushalts in der Haushaltsrechnung die Soll-Ausgaben für die in § 22 Abs. 2 genannten Zwecke, für Zuführungen zum Verwaltungshaushalt und für die veranschlagte Zuführung zur allgemeinen Rücklage übersteigen
Umschuldung die Ablösung von Krediten durch andere Kredite
Verfügungsmittel Beträge, die den gesetzlichen Vertretern für dienstliche Zwecke, für die keine Ausgaben veranschlagt sind, zur Verfügung stehen
Vorjahr das dem Haushaltsjahr vorangehende Jahr
Vorschüsse und Verwahrgelder die in § 30 genannten Beträge und die durchlaufenden Gelder
Zahlungsmittel Bargeld, Schecks, in den Fällen des § 85 Satz 1 auch Wechsel
Geldkarte Kartensysteme, bei denen der Karteninhaber dem Kartenherausgeber im Voraus den Gegenwert der auf der Karte gespeicherten Werteinheiten bezahlt, in Form eines auf einer Karte der Banken oder Sparkassen installierten Mikrochips, der das Auf- und Abbuchen sowie die Speicherung von elektronischen Geldeinheiten als Guthaben ermöglicht
Debitkarte Kartensysteme, die dem Kontoinhaber die Möglichkeit der bargeldlosen Zahlung eröffnen, wobei das Konto des Karteninhabers belastet wird, in Form eines auf einer Karte der Banken oder Sparkassen installierten Mikrochips oder Magnetstreifens
Kreditkarte Kartensysteme der Kreditkartenunternehmen, die Zahlungen über das Kreditkartenunternehmen ermöglichen, bei denen der verfügte Wert erst verzögert mit einem individuell vereinbarten Zahlungsziel vom Konto des Karteninhabers eingezogen wird, in Form eines auf einer Karte des Kreditkartenunternehmens installierten Magnetstreifens
Zahlungsverkehr
Unbare Zahlungen die auch mittels Geldkarten, Debitkarten oder Kreditkarten bewirkten Überweisungen oder Einzahlungen auf ein Konto der Kasse oder Sonderkasse bei einem Kreditinstitut und entsprechende Überweisungen oder Auszahlungen von einem solchen Konto sowie die Übersendung von Schecks sowie in den Fällen des § 85 Satz 1 auch von Wechseln
Barzahlungen die Übergabe oder Übersendung von Bargeld; als Barzahlung gilt auch die Übergabe von Schecks sowie in den Fällen des § 85 Satz 1 auch von Wechseln
Verrechnungen Zahlungen, die durch buchmäßigen Ausgleich zwischen Einzahlungen und Auszahlungen bewirkt werden, ohne daß die Höhe des Kassensollbestands verändert wird (Aufrechnung, Verrechnung zwischen verschiedenen Buchungsstellen).