86

§ 86 HwO

1

Die Handwerksinnungen, die in einem Stadt- oder Landkreis ihren Sitz haben, bilden die Kreishandwerkerschaft.

2

Die Handwerkskammer kann eine andere Abgrenzung zulassen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

HwO

Handwerksordnung

DE Bund
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