84

§ 84 LPVG

Hauptpersonalrat (Fn 38, 71)

Beim Innenministerium wird ein Hauptpersonalrat gebildet, dessen Mitglieder von den Beschäftigten der in § 82 bezeichneten Dienststellen gewählt werden.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

LPVG

Landespersonalvertretungsgesetz

NW Nordrhein-Westfalen
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