Beim Innenministerium wird ein Hauptpersonalrat gebildet, dessen Mitglieder von den Beschäftigten der in § 82 bezeichneten Dienststellen gewählt werden.
Fußnote
§ 84 zuletzt geändert durch Gesetz v. 27.9.1994 (GV. NW. S. 846); in Kraft getreten am 22. Oktober 1994.
Fußnote
§ 84 neu gefasst durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29.3.2007 (GV. NRW. S. 140), in Kraft getreten am 1. Juli 2007.
Hier wird dein Normenverlauf erscheinen
LPVG
Landespersonalvertretungsgesetz
Nordrhein-Westfalen
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