81

§ 81 NBG

Mutterschutz und Elternzeit

Die für Beamtinnen und Beamte des Bundes geltenden Rechtsvorschriften über den Mutterschutz und die Elternzeit sind entsprechend anzuwenden.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

NBG

Niedersächsisches Beamtengesetz

NI Niedersachsen
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