81

§ 81 BVerfGG

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet nur über die Rechtsfrage.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

BVerfGG

Bundesverfassungsgerichtsgesetz

DE Bund
Wir verwenden optionale Cookies zu Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.