80

§ 80 ZPO

Prozessvollmacht

1

Die Vollmacht ist schriftlich zu den Gerichtsakten einzureichen.

2

Sie kann nachgereicht werden; hierfür kann das Gericht eine Frist bestimmen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

ZPO

Zivilprozessordnung

DE Bund
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