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§ 8 NRWDVBauGB

Vereinfachte Umlegung (Fn 9)

Die Gemeinden können vereinfachte Umlegungen nach §§ 80 bis 84 BauGB den Umlegungsausschüssen zur selbständigen Durchführung übertragen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

NRWDVBauGB

Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches

NW Nordrhein-Westfalen
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