Für Amtshandlungen nach dem ersten und zweiten Abschnitt des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW werden folgende Gebühren erhoben:
Mahngebühr,
Pfändungsgebühr,
Versteigerungs- oder Verwertungsgebühr,
Wegnahmegebühr,
Dokumentengebühr,
Verwaltungsgebühr,
Gebühr für die Abnahme der Vermögensauskunft.