8

8 RiStBV

Namenlose Anzeigen

1

Auch bei namenlosen Anzeigen prüft der Staatsanwalt, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

2

Es kann sich empfehlen, den Beschuldigten erst dann zu vernehmen, wenn der Verdacht durch andere Ermittlungen eine gewisse Bestätigung gefunden hat.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

RiStBV

Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren

BY Bayern
Wir verwenden optionale Cookies zu Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.