Der Beirat beschließt die Durchführung von Planungskonferenzen.
Auf diesen stellen die fachlich zuständigen senatorischen Behörden gemeinsam ihre Planung für den Beiratsbereich rechtzeitig vor.
Eine Planungskonferenz soll mindestens einmal pro Wahlperiode und in der Regel außerhalb von regulären Beirats- oder Ausschusssitzungen stattfinden.
Auf Planungskonferenzen sind die Regelungen, die für Beiratssitzungen gelten, entsprechend anzuwenden.
Die fachlich zuständigen senatorischen Behörden sind zur Teilnahme nach Terminabsprache verpflichtet.
Für mehrere Beiratsbereiche können gemeinsame Planungskonferenzen durchgeführt werden.
Die Einladung zur Planungskonferenz ist mindestens 4 Wochen vor der Planungskonferenz der fachlich zuständigen senatorischen Behörde zu übersenden.
In der Einladung sind die Sachthemen, zu denen die Anhörung erfolgen soll, hinreichend konkret zu benennen.
Der Beirat hat das Recht, eigene Planungsabsichten zu erarbeiten sowie die Reihenfolge der Bearbeitung von Bauleitplänen und die Aufstellung von Stadtteilkonzepten vorzuschlagen.
Er kann diese Überlegungen über die zuständigen Stellen den Deputationen oder Parlamentsausschüssen vorlegen.
Der Beirat kann eigene Gutachten und Planungen in Auftrag geben, soweit seine Mittel dies zulassen.
Der Beirat wirkt an Konzepten für Freiflächen zu gastronomischen Zwecken mit und kann Ortsgesetze für solche Nutzungen vorschlagen.
Der Beirat hat das Recht, Anträge zur Haushaltsaufstellung, insbesondere zu selbst entwickelten Vorhaben und Projekten, bei der fachlich zuständigen senatorischen Behörde zu stellen.
Anträge zur Haushaltsaufstellung sind im Titel vom Beirat als solche zu kennzeichnen.
Über diese Anträge berichtet die fachlich zuständige senatorische Behörde in einer Sitzung vor den Haushaltsberatungen in der zuständigen Deputation.
Die fachlich zuständigen Ausschüsse und die Haushalts- und Finanzausschüsse sind rechtzeitig zu informieren.
Näheres regeln die jeweiligen von der Senatorin oder dem Senator für Finanzen erlassenen Richtlinien zur Aufstellung der Haushalte.