8

§ 8 MedienG LSA

Regionalfensterprogramme

(1)

Regionalfensterprogramme im Land Sachsen-Anhalt richten sich nach § 59 Abs. 4 des Medienstaatsvertrages.

(2)
1

Die Verpflichtungen der Veranstalter können durch regelmäßige Übernahme von Programmbestandteilen von einem oder mehreren Veranstaltern privater, lokaler oder regionaler Fernsehprogramme erfüllt werden.

2

Dabei sind Programmzulieferungen regelmäßig aus unterschiedlichen Landesteilen zu berücksichtigen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

MedienG LSA

Mediengesetz des Landes Sachsen-Anhalt

ST Sachsen-Anhalt
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