Wenn nicht an eine öffentliche Kanalisation angeschlossen wird, sind Anlagen zur Beseitigung des Abwassers und des Niederschlagswassers in einem Entwässerungsplan im Maßstab 1 : 500 darzustellen.
Der Plan muß enthalten:
die Führung der vorhandenen und geplanten Leitungen außerhalb der Gebäude mit Schächten und Abscheidern,
die Lage der vorhandenen und geplanten Kleinkläranlagen, Gruben und ähnlichen Einrichtungen.
Kleinkläranlagen, Gruben und ähnliche Einrichtungen sind, soweit erforderlich, durch besondere Bauzeichnungen darzustellen.
Bei Anschluß an eine öffentliche Kanalisation sind darzustellen:
Lage, Abmessung, Gefälle der öffentlichen Kanalisation sowie die Sohlenhöhe und Einlaufhöhe an der Anschlußstelle,
Lage, Querschnitte, Gefälle und Höhe der Anschlußkanäle.
Über die Absätze 1 und 2 hinaus sind darzustellen:
die Lage der vorhandenen und geplanten Brunnen,
die Lage der vorhandenen und geplanten Anlagen zur Reinigung oder Vorbehandlung von Abwasser unter Angabe des Fassungsvermögens,
besondere Anlagen zur Löschwasserversorgung.