8

§ 8 EntgTranspG

Unwirksamkeit von Vereinbarungen

(1)

Bestimmungen in Vereinbarungen, die gegen § 3 oder § 7 verstoßen, sind unwirksam.

(2)
1

Die Nutzung der in einem Auskunftsverlangen erlangten Informationen ist auf die Geltendmachung von Rechten im Sinne dieses Gesetzes beschränkt.

2

Die Veröffentlichung personenbezogener Gehaltsangaben und die Weitergabe an Dritte sind von dem Nutzungsrecht nicht umfasst.

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EntgTranspG

Entgelttransparenzgesetz

DE Bund
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