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§ 8 EStDV 1955

Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von untergeordnetem Wert

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Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile brauchen nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn ihre Größe nicht mehr als 30 Quadratmeter oder ihr Wert nicht mehr als 40 000 Euro beträgt.

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In diesem Fall dürfen Aufwendungen, die mit dem Grundstücksteil im Zusammenhang stehen, nicht abgezogen werden.

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EStDV 1955

Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

DE Bund
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