8

§ 8 ArbnErfG

Frei gewordene Diensterfindungen

1

Eine Diensterfindung wird frei, wenn der Arbeitgeber sie durch Erklärung in Textform freigibt.

2

Über eine frei gewordene Diensterfindung kann der Arbeitnehmer ohne die Beschränkungen der §§ 18 und 19 verfügen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

ArbnErfG

Gesetz über Arbeitnehmererfindungen

DE Bund
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