7a

§ 7a SGB 2

Altersgrenze

1

Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Ablauf des Monats, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden.

2

Für Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, wird die Altersgrenze wie folgt angehoben:

für den

Geburtsjahrgang

erfolgt eine

Anhebung

um Monate

auf den Ablauf des Monats,

in dem ein Lebensalter

vollendet wird von

1947

 1

65 Jahren und 1 Monat

1948

 2

65 Jahren und 2 Monaten

1949

 3

65 Jahren und 3 Monaten

1950

 4

65 Jahren und 4 Monaten

1951

 5

65 Jahren und 5 Monaten

1952

 6

65 Jahren und 6 Monaten

1953

 7

65 Jahren und 7 Monaten

1954

 8

65 Jahren und 8 Monaten

1955

 9

65 Jahren und 9 Monaten

1956

10

65 Jahren und 10 Monaten

1957

11

65 Jahren und 11 Monaten

1958

12

66 Jahren

1959

14

66 Jahren und 2 Monaten

1960

16

66 Jahren und 4 Monaten

1961

18

66 Jahren und 6 Monaten

1962

20

66 Jahren und 8 Monaten

1963

22

66 Jahren und 10 Monaten

ab 1964

24

67 Jahren.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

SGB 2

Sozialgesetzbuch – Zweites Buch – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende

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