77a

§ 77a SGB 4

Geltung von Haushaltsvorschriften des Bundes für die Bundesagentur für Arbeit

1

Für die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sowie für die sonstige Haushaltswirtschaft der Bundesagentur für Arbeit gelten die Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung sinngemäß.

2

Die allgemeinen Grundsätze der Haushaltswirtschaft des Bundes sind zu beachten.

3

Abweichungen von Satz 1 können nach § 1 Absatz 3 des Dritten Buches vereinbart werden.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

SGB 4

Sozialgesetzbuch – Viertes Buch – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung

DE Bund
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