Soweit dieses Gesetz den ordentlichen Gerichten weitere Aufgaben zuweist, gelten für das Verfahren und für die Anfechtung ihrer Entscheidungen die Zivilprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz.
Hier wird dein Normenverlauf erscheinen
NVwVG
Niedersächsisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz
Niedersachsen
Wir verwenden optionale Cookies zu
Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.