77

§ 77 SOG M-V

Rechtsweg

Für Streitigkeiten über die in §§ 72 bis 74 und 76 bezeichneten Ansprüche ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

SOG M-V

Sicherheits- und Ordnungsgesetz

MV Mecklenburg-Vorpommern
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