Die nicht rechtsfähige Gesellschaft endet durch:
Ablauf der Zeit, für welche sie eingegangen wurde;
Auflösungsbeschluss;
Tod eines Gesellschafters;
Kündigung der Gesellschaft durch einen Gesellschafter;
Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters;
Kündigung der Gesellschaft durch einen Privatgläubiger eines Gesellschafters.
Die Gesellschaft endet ferner, wenn der vereinbarte Zweck erreicht oder seine Erreichung unmöglich geworden ist.