74

§ 74 BBesG

Übergangsregelung zu den Änderungen der Anlage I durch das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz

Amtsbezeichnungen, die mit dem Inkrafttreten des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes wegfallen, werden weitergeführt.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

BBesG

Bundesbesoldungsgesetz

DE Bund
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