72

§ 72 GO NRW

Gründe der Ausschließung vom Amt (Fn 31)

Die Beigeordneten dürfen untereinander nicht Angehörige sein.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

GO NRW

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

NW Nordrhein-Westfalen
Wir verwenden optionale Cookies zu Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.