71e

§ 71e LVwVfG

Elektronisches Verfahren

Das Verfahren nach diesem Abschnitt wird auf Verlangen in elektronischer Form abgewickelt. § 3 a Abs. 2 Satz 2 und 3 und Abs. 3 bleibt unberührt.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

LVwVfG

Landesverwaltungsverfahrensgesetz

BW Baden-Württemberg
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