71e

§ 71e HmbVwVfG

Elektronisches Verfahren

Das Verfahren nach diesem Abschnitt wird auf Verlangen in elektronischer Form abgewickelt. § 3a bleibt unberührt.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

HmbVwVfG

Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz

HH Hamburg
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