71

§ 71 GemO

Personalunion

Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde kann zugleich ehrenamtlicher Bürgermeister einer Ortsgemeinde sein.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

GemO

Gemeindeordnung

RP Rheinland-Pfalz
Wir verwenden optionale Cookies zu Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.