Vermessungsbehörden sind
das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen als oberste Vermessungsbehörde,
das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung als obere Vermessungsbehörde und
die unteren Verwaltungsbehörden als untere Vermessungsbehörden.
Die bei der Vermessungsbehörde mit der Leitung der Vermessungsaufgaben beauftragte Person muss zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst befähigt sein und mindestens zwei Jahre in Baden-Württemberg mit der Führung des Liegenschaftskatasters und der Durchführung von Liegenschaftsvermessungen beschäftigt gewesen sein.
Dieses gilt auch für die Leitung der oberen Vermessungsbehörde nach Absatz 2 Nummer 2.
Die Flurbereinigungsbehörden sind befugt, Liegenschaftsvermessungen durchzuführen, soweit diese zur Erledigung ihrer Aufgaben nach dem Flurbereinigungsgesetz erforderlich sind.
Sie unterstehen insoweit der Fachaufsicht der oberen Vermessungsbehörde.
Absatz 3 gilt entsprechend.