Organe der Kommunen sind die Vertretung, der Hauptausschuss und die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte.
Die Organe tragen folgende Bezeichnungen:
in Gemeinden: Rat, Verwaltungsausschuss und Bürgermeisterin oder Bürgermeister,
in großen selbständigen und in kreisfreien Städten: Rat, Verwaltungsausschuss und Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister,
in Samtgemeinden: Samtgemeinderat, Samtgemeindeausschuss und Samtgemeindebürgermeisterin oder Samtgemeindebürgermeister,
in Landkreisen: Kreistag, Kreisausschuss und Landrätin oder Landrat sowie
in der Region Hannover: Regionsversammlung, Regionsausschuss und Regionspräsidentin oder Regionspräsident.