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§ 7 KSVG

Besondere Aufgaben der Mittelstädte

Die Mittelstädte erfüllen neben ihren Aufgaben als Gemeinden in ihrem Gebiet auch den Landkreisen übertragene staatliche Aufgaben nach Maßgabe einer Rechtsverordnung[2] der Landesregierung.

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KSVG

Kommunalselbstverwaltungsgesetz

SL Saarland
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