7

§ 7 KFAG

Aufteilung der verbleibenden Finanzausgleichsmasse

Von der verbleibenden Finanzausgleichsmasse werden verwendet für

1.

Sonderschlüsselzuweisungen an die Gemeinden (Sonderschlüsselmasse Gemeinden)

-

7,83 vom Hundert,

2.

Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden (Schlüsselmasse Gemeinden)

-

§§ 8 bis 13 -

59,88 vom Hundert,

3.

Schlüsselzuweisungen an die Gemeindeverbände (Schlüsselmasse Gemeindeverbände)

-

18,61 vom Hundert,

4.

Kommunalisierungszuweisungen an die Gemeindeverbände

-
5.00

vom Hundert,

5.

Investitionsstock

-

2,56 vom Hundert,

6.

Ausgleichsstock

-

6,12 vom Hundert.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

KFAG

Kommunalfinanzausgleichsgesetz

SL Saarland
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