Von der verbleibenden Finanzausgleichsmasse werden verwendet für
Sonderschlüsselzuweisungen an die Gemeinden (Sonderschlüsselmasse Gemeinden)
§ 7a -
7,83 vom Hundert,
Schlüsselzuweisungen an die Gemeindeverbände (Schlüsselmasse Gemeindeverbände)
18,61 vom Hundert,