Organe der Gemeinde sind die Gemeindevertretung und die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister, in Städten die Stadtvertretung und die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister.
Hier wird dein Normenverlauf erscheinen
GO
Gemeindeordnung
Schleswig-Holstein
Wir verwenden optionale Cookies zu
Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.