68

§ 68 SGB 1

Besondere Teile dieses Gesetzbuches

Bis zu ihrer Einordnung in dieses Gesetzbuch gelten die nachfolgenden Gesetze mit den zu ihrer Ergänzung und Änderung erlassenen Gesetzen als dessen besondere Teile:

1.

das Bundesausbildungsförderungsgesetz,

2.

(aufgehoben)

3.

die Reichsversicherungsordnung,

4.

das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte,

5.

(weggefallen)

6.

das Zweite Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte,

7.

Gesetze, die eine entsprechende Anwendung der Leistungsvorschriften des Vierzehnten Buches vorsehen, insbesondere

a)
b)
c)
d)
8.

(weggefallen)

9.

das Bundeskindergeldgesetz,

10.

das Wohngeldgesetz,

11.

(weggefallen)

12.

das Adoptionsvermittlungsgesetz,

13.

(aufgehoben)

14.

das Unterhaltsvorschussgesetz,

15.

der Erste und Zweite Abschnitt des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes,

16.

das Altersteilzeitgesetz,

17.

der Fünfte Abschnitt des Schwangerschaftskonfliktgesetzes,

18.

das Soldatenentschädigungsgesetz.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

SGB 1

Sozialgesetzbuch – Erstes Buch – Allgemeiner Teil

DE Bund
Wir verwenden optionale Cookies zu Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.