Die Universität Bremen kann Habilitationsverfahren durchführen.
Das Nähere regelt die Habilitationsordnung, die der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft anzuzeigen ist.
Habilitierte können selbstständig lehren (Lehrbefugnis).
Sie haben das Recht, die akademische Bezeichnung „Privatdozent“ oder „Privatdozentin“ zu führen, solange die Lehrbefugnis besteht.
Für den Verlust der Lehrbefugnis gilt § 25 Absatz 4 entsprechend.